Der Begriff Lohngerechtigkeit soll die Aufteilung der Wertschöpfung (Differenz zwischen Umsatzerlösen und Aufwendungen/Vorleistungen) eines Betriebes zwischen den Kapitaleignern und Arbeitnehmern regeln. Das Problem ist es, den Überschuss gerecht und begründet zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer aufzuteilen. Dies ist ein schwieriges Unterfangen. Das zeigt, dass die Lohngerechtigkeit nur eine „relative Lohngerechtigkeit“ ist.
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