Kosten (Vermögensanspruch der Kapitalgeber)
Entstehung: Erwartungen an Verzinsung durch Kapitalgeber
Fremdkapital meist günstiger als Eigenkapital (beim Eigenkapital der Kapitalgeber das höhere Risiko trägt und damit höhere Rendite als Ausgleich erhält)
Einflussnahme der Kapitalgeber
OHG und KG: Vollhafter haben Recht auf Geschäftsführungsposten oder Kontroll- und Widerspruchsrecht bei Entscheidungen
Teilhafter einer KG haben ein Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Handlungen. Das Kontrollrecht sieht für sie die Kontrolle des Jahresabschlusses vor.
Bei Aktiengesellschaften haben die Aktionäre nur dann ein Mitspracherecht, wenn sie min. 25% der Aktien haben, jedoch werden die Aktien der Kleinaktionäre meistens bei Banken verwaltet, sodass diese dann eine höhere Einflussnahme haben.
Zeitliche Verfügbarkeit (Dauer der Kapitalüberlassung)
Langfristig Eigen-und Fremdkapital à vielseitige Möglichkeiten zur Geldverteilung
Langfristige Kapitalüberlassung nur beim durchschnittlichen Kapitalbedarf
Kapitalgeber sind gegen langfristige Überlassung
Langfristige Finanzierung = kleinerer Zinssatz
Haftung
Eigenkapitalgeber = Vollhafter (min. mit eingesetztem Kapital; je nach Unternehmensform)
Fremdkapitalgeber = bei Insolvenz werden sie zuerst berücksichtigt, je höher das EK, desto geringer das Risiko
Steuerliche Aspekte
Zinsen = Aufwendungen