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Steuerstreit Deutschland/Schweiz

Der sogenannte Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist im eigentlichen Sinne das Nichtzustandekommen eines seit mehreren Jahren ausgehandelten Abkommens zwischen beiden Ländern über die Abgeltungssteuer. Dass daraus letztendlich nichts geworden ist, lag nicht an der Schweiz, sondern an der deutschen Gesetzgebung. Da es sich um ein nach dem Grundgesetz zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, muss es im Anschluss an den Bundestag auch vom Bundesrat beschlossen werden. Der hat das Gesetz in seiner Sitzung im November 2012 nicht beschlossen. Wenige Wochen später wurde auch im Vermittlungsausschuss nicht die notwendige Mehrheit erreicht. Das neue Gesetz über die Abgeltungssteuer konnte somit nicht in Kraft treten. Die Situation zwischen beiden Ländern ist also unverändert. Die seit Jahrzehnten strittigen Punkte, die in diesem Steuerabkommen weitestgehend geregelt waren, sind nach wie vor präsent. Deutschland und die Schweiz streiten sich weiterhin, und die deutschen Steuerbehörden müssen, so wie bisher auch, in jedem Einzelfall in der Schweiz eine formelle Amtshilfe beantragen.

Nachdem die Finanzminister der beiden Länder das umgangssprachliche Steuerabkommen ausgehandelt hatten, stand als nächstes eine Ratifizierung durch die politischen Gremien an. Das verlief in der Schweiz problemlos, nicht aber in Deutschland. Ein Nachverhandeln des vorliegenden Abkommens ist für die Schweiz nicht denkbar. Dort wird der Standpunkt vertreten, dass die Verhandlungen insgesamt positiv zu sehen sind und kein Änderungsbedarf besteht. Da zum Verhandeln immer zwei Parteien gehören, ist das geplante Abkommen gescheitert und zukünftiger Steuerstreit vorprogrammiert.

Das geplante Gesetz über die Abgeltungssteuer hat eine Regelung sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft enthalten. Das auf den Konten der schweizerischen Banken deponierte, von den deutschen Behörden als Schwarzgeld bezeichnete Kapitalvermögen sollte sumerisch einmalig besteuert werden, anonym und rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre. Ab dem Jahre 2013 war eine vergleichbare Besteuerung wie in Deutschland vorgesehen. Die Erlöse aus dieser einmaligen Nachversteuerung im hohen ein- oder gar niedrigen zweistelligen Milliarden-Eurobetrag wären ganz oder größtenteils den Bundesländern zu Gute gekommen. Für die Zukunft hätte sich der Ankauf von gestohlenen Steuerdaten-CDs erübrigt, über dessen Rechtmäßigkeit seit jeher Uneinigkeit besteht. Die rechtlichen Zweifel daran wurden dadurch überlagert, aber keineswegs geklärt oder ausgeräumt, dass es sich bei den Steuerhinterziehungen oder Steuerverkürzungen um Straftatbestände handelt.

Jetzt und auf weite Zukunft hin bleibt alles so, wie es ist. Jeder tut und macht das, was er für richtig hält. Steuer-CDs werden angekauft und ausgewertet. Jede einzelne deutsche Steuer- oder Finanzbehörde muss sich in jedem Einzelfall an die zuständige schweizerische Behörde wenden. Für eine mehr oder weniger gute Kooperation gibt es keine Grundlage. Das Nichtzustandekommen des Abkommens wird auf schweizerischer Seite kaum zu einem positiven Miteinander motivieren.

Gescheitert ist es auf deutscher Seite letztendlich an der parteipolitischen Haltung in Bund und Ländern. Sicherlich wäre so manchem Bundesland mit den Steuermilliarden aus der Nachzahlung geholfen gewesen. Denn nach wie vor fehlen KITAS, müssen Straßen dringend repariert, oder die eine oder andere vakante Planstelle dringend besetzt werden.

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