Short Term Loads SBA Loans Big Lines of Credit Small Business Loans Equipment Financing best business loansbusiness loans Merchant Cash Advances Long Term Loans Working Capital

Bausparen: Geld anlegen mit Bausparverträgen

Wer Kapital anlegen möchte, sollte sich genau über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und auch zunächst eher unkonventionell erscheinende Anlagewege prüfen. Denn wer die richtige Anlageentscheidung trifft, kann vor allem langfristig gesehen viel Geld sparen. Bei der Wahl der Anlage sollten die persönlichen Wünsche und damit verbundene Sparziele berücksichtigt werden. Besteht perspektivisch beispielsweise der Wunsch nach Wohneigentum, bieten Bausparverträge eine ideale Möglichkeit, eine spätere Finanzierung optimal vorzubereiten und insgesamt deutlich kostengünstiger zu gestalten.

Wie genau funktioniert das Bausparen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine sogenannte Bausparsumme vereinbart. Diese stellt praktisch die Zielsumme dar, die später mittels des Vertrages finanziert werden kann. In der Regel werden – je nach Tarif – 40% der Bausparsumme vom Sparer angespart. Die restlichen 60% stehen ihm später als Darlehen zur Verfügung, das zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden darf. Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 50.000 Euro, müssen lediglich 20.000 Euro gespart werden, um inklusive Darlehensanteil letztlich auf 50.000 Euro zurückgreifen zu können. Für die Tilgung des Kreditanteils in Höhe von 30.000 Euro wird anschließend eine Kreditrate fällig. Dabei ist der Sparer jederzeit absolut flexibel – sowohl in der Ansparphase als auch während der Darlehensphase. So lässt sich die Abzahlung des Kredites jederzeit durch Sonderzahlungen in beliebiger Höhe beschleunigen. Bei klassischen Bankdarlehen ist das in der Regel nur begrenzt möglich. Zudem ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Zins des Bauspardarlehens festgeschrieben. Das ermöglicht in der Regel eine preisgünstigere Finanzierung und erhöht die Planbarkeit des Vorhabens.

Für viele Sparer spielt der Zuteilungstermin eine wichtige Rolle. Denn zu diesem Termin ist eine Inanspruchnahme des Bauspardarlehens möglich. Wie bereits erwähnt ist – je nach Tarif – meist die Ansparung von 40% Eigenkapital Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages. Zudem wirkt neben einer festgelegten Mindestsparzeit auch eine sogenannte Bewertungszahl des Vertrages mit, die sich wiederum aus verschiedenen Faktoren errechnet. Während Bausparverträge oftmals mittels monatlicher Sparraten bespart werden, besteht auch in der Ansparphase jederzeit die Möglichkeit von Sonderzahlungen. Auf diese Weise können die ausschlaggebenden Faktoren für die Zuteilung positiv beeinflusst und folglich der Zeitraum bis zum Zuteilungszeitpunkt verkürzt werden.

Für wen lohnt sich das Bausparen?

Wie bereits erwähnt, ermöglichen Bausparverträge die Aufnahme zinsgünstiger Darlehen. Doch keineswegs besteht für den Sparer die Pflicht zur späteren Kreditaufnahme. Sollte es nie zur wohnwirtschaftlichen Verwendung kommen, kann ein Bausparkonto später auch einfach wieder aufgelöst werden. In diesem Fall würde lediglich das angefallene Sparguthaben ausgezahlt – kein Darlehensteil. Dadurch, dass keine Verpflichtung zur Kreditaufnahme bzw. wohnwirtschaftlichen Verwendung besteht, eignen sich Bausparverträge durchaus auch für Menschen, die eventuell einmal Wohneigentum erwerben möchten, sich jedoch noch nicht sicher sind. Bausparverträge sind demnach für Personen mit konkretem Bau- bzw. Immobilienkaufvorhaben, aber auch für alle an Wohneigentum interessierten Menschen sinnvoll.

Besteht Pfändungsschutz für Bausparverträge?

Auch in Bausparverträgen eingezahltes Guthaben zählt aus Vermögen. Ein Schutz vor dem Zugriff infolge von Pfändungen oder auch Insolvenz besteht demnach grundsätzlich nicht. Allerdings existiert eine Ausnahme: Wird ein Bausparvertrag als Riester-Altersvorsorge genutzt, dann gelten die für alle Arten von Riesterverträgen gängigen Bedingungen. Und dazu gehört unter anderem auch der Schutz vor Zugriff aufgrund von aus Pfändungen resultierenden Forderungen. Aber auch im Falle einer Insolvenz bzw. Hartz4 – Bezug darf Riesterguthaben nicht angetastet werden. Für den Vertragsinhaber bleibt das in einen Riestervertrag eingezahlte Kapital in jedem Falle erhalten.

Welche staatlichen Förderungen können genutzt werden?

Im Rahmen von Bausparverträgen sind mehrere attraktive staatliche Förderungen nutzbar. Die wohl bekannteste ist die sogenannte Wohnungsbauprämie. Sie beträgt jährlich bis zu 45,06 Euro (für Ehegatten: 90,11 Euro), die zusätzlich in einen Vertrag fließen können. Dazu sind allerdings Einzahlungen des Sparers notwendig. Die genaue Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% des vom Vertragsinhaber geleisteten Sparbetrages. Bei den genannten Höchstbeträgen wird die Jahresprämie jedoch gekappt. Um die höchstmögliche Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssten Vertragsinhaber also jährlich mindestens 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1024 Euro (Verheiratete) Eigenzahlungen leisten.

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss das Guthaben eines Bausparvertrages wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dazu zählt nicht nur der Erwerb von Wohneigentum, sondern beispielsweise auch der Kauf einer Einbauküche. Für alle bis Ende 2008 abgeschlossenen Bausparverträge kann die Wohnungsbauprämie allerdings auch ohne wohnwirtschaftliche Zweckbindung vereinnahmt werden. Dafür ist lediglich eine Gesamtlaufzeit des Vertrages von mindestens 7 Jahren vorgegeben.

Eine weitere Form der staatlichen Förderungen von Bausparverträgen sind Riesterförderungen. Wer solch einen Vertrag nutzt, erhält jährlich 154 Euro als sogenannte Grundzulage. Je kindergeldberechtigtem Kind werden pro Jahr zusätzlich 185 Euro (bis 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) gezahlt. Ist ein Sparer am 01.01. des Jahres, in dem der Riesterbausparvertrag abgeschlossen wird, noch nicht 25 Jahre alt, dann wird eine zusätzliche staatliche Zulage von einmalig 200 Euro gewährt. Diese Förderung ist der sogenannte Berufsstarterbonus, der im Rahmen von Nachbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Riesterverträge beschlossen wurde. Ein möglichst früher Abschluss eines Riestervertrages wird also belohnt.

Wird ein Bausparvertrag als Riesterprodukt genutzt bedeutet das nicht, dass er bis zum Rentenalter (bzw. bis zum 60. Lebensjahr) gesperrt ist. Wer Riesterguthaben im Rahmen eines Erwerbs von Wohneigentum nutzt, kann praktisch jederzeit zugreifen – unabhängig vom Alter. Denn in der Riestergesetzgebung gilt eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung als Altersvorsorge. Demnach wäre das gesamte Guthaben und auch die vom Finanzamt gewährten Zulagen abrufbar. Auch eventuell genutzte Steuervorteile müssten bei einer Verfügung vor dem 60. Lebensjahr nicht erstattet werden – im Gegensatz zur klassischen Kündigung eines Riestervertrages. Einzige Bedingung: Es muss sich um vom Sparer selbst genutztes Wohneigentum handeln. Die Anschaffung einer Immobilie zur Vermietung ist also beispielsweise nicht zulässig.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/10 (0 votes cast)
VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0 (from 0 votes)
You can leave a response, or trackback from your own site.

One Response to “Bausparen: Geld anlegen mit Bausparverträgen”

  1. zeroutine sagt:

    Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /var/www/clients/client37/web107/web/wp-content/plugins/gd-star-rating/code/blg/frontend.php on line 705

    Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /var/www/clients/client37/web107/web/wp-content/plugins/gd-star-rating/code/blg/frontend.php on line 574

    Herzlichen Dank für Lob und Worte, das ehrt mich! Verrätst du, wie du auf zeroutine aufmerksam geworden bist?

    Herzliche Grüße
    Denise

    VA:F [1.9.22_1171]
    Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
    VA:F [1.9.22_1171]
    Rating: 0 (from 0 votes)

Leave a Reply to zeroutine