Archiv für März 9th, 2008

geschrieben von admin (9. März 2008)
Kategorie: Politik
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Investitionen in Nordkorea sollten für westliche Firmen schon bald möglich sein. Das Land öffnet sich immer weiter den westlichen Einflüssen und gestattet nun z.B. einer ägyptischen Handyfirma den Aufbau eines Mobilfunknetzes. Bisher war in Nordkorea das telefonieren mit einem Handy verboten bzw. nur ausgewählten Personen vorbehalten.

Weitere Informationen zum Thema “Investieren in Nordkorea” werden wir bald an dieser Stelle veröffentlichen (Tag: Nordkorea).


geschrieben von admin (9. März 2008)
Kategorie: Allgemein
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Kosten (Vermögensanspruch der Kapitalgeber)

Entstehung:  Erwartungen an Verzinsung durch Kapitalgeber

Fremdkapital meist günstiger als Eigenkapital (beim Eigenkapital der Kapitalgeber das höhere Risiko trägt und damit höhere Rendite als Ausgleich erhält)

Einflussnahme der Kapitalgeber

OHG und KG: Vollhafter haben Recht auf Geschäftsführungsposten oder Kontroll- und Widerspruchsrecht bei Entscheidungen

Teilhafter einer KG haben ein Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Handlungen. Das Kontrollrecht sieht für sie die Kontrolle des Jahresabschlusses vor.

Bei Aktiengesellschaften haben die Aktionäre nur dann ein Mitspracherecht, wenn sie min. 25% der Aktien haben, jedoch werden die Aktien der Kleinaktionäre meistens bei Banken verwaltet, sodass diese dann eine höhere Einflussnahme haben.

Zeitliche Verfügbarkeit (Dauer der Kapitalüberlassung)

Langfristig Eigen-und Fremdkapital à vielseitige Möglichkeiten zur Geldverteilung

Langfristige Kapitalüberlassung nur beim durchschnittlichen Kapitalbedarf

Kapitalgeber sind gegen langfristige Überlassung

Langfristige Finanzierung = kleinerer Zinssatz

Haftung

Eigenkapitalgeber = Vollhafter (min. mit eingesetztem Kapital; je nach Unternehmensform)

Fremdkapitalgeber = bei Insolvenz werden sie zuerst berücksichtigt, je höher das EK, desto geringer das Risiko

Steuerliche Aspekte

Zinsen = Aufwendungen


geschrieben von admin (9. März 2008)
Kategorie: Allgemein
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Rentabilität

Ø  Verhältnis zwischen eingesetztem Kapital und Gewinn

Ø  Finanzwirtschaftlichen Zielsetzungen liegen auf

o   Auswahl der Finanzierungsalternativen

o   Steigerung der Eigenkapitalrentabilität durch Fremdkapitalaufnahme

Liquidität

Möglichkeit des Nachkommens von Zahlungsforderungen

Zu hohe Liquidität: Belastung der Rentabilität

Zu niedrige Liquidität: Gefahr der Existenzbedrohung

Sicherheit

Risiko für hohe Gewinne (Dadurch entsteht das Risiko Geld zu verlieren)

Sicherheit: gutes Verhältnis zwischen Risiko und Gewinn.

Ergänzendes Verhältnis zur Rentabilität

Sicherheit = Eigenkapital, welches bei einem möglichen Verlust noch zur Verfügung steht um die Existenz zu sichern (dazu auch AV).

Unabhängigkeit

Unabhängige Entscheidungsfindung wird favorisiert

Kreditaufnahme  erhöht Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu, da die Kreditanbieter gewisse Kriterien bei der Kreditvergabe festlegen


geschrieben von admin (9. März 2008)
Kategorie: Allgemein
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Einzelunternehmen

Gründung                          durch Einzelunternehmer

Firma                                    Name + „e.K.“

Kapitalhöhe                       keine Vorschrift

Geschäftsführung          durch Inhaber

Vertretung                        durch Inhaber

Haftung                               durch Inhaber; mit Privatvermögen

Gewinn                                               Inhaber

Auflösung                          durch Inhaber

 

Ohg

Begriff                                 keine juristische Person

Firma                                    Name + Familienname eines Gesellschafters + „OHG“

Haftung                               volle Haftung, auch mit Privatvermögen

Geschäftsführung           kann ausgesucht werden (außer Kommanditist)

Vertretung                        durch Inhaber

Gewinn                               Anteilmäßig (je nach Einlage)

 

KG

Firma                                    Name + Name des Komplementärs + „KG“

Haftung                               eine Vollhafter (Komplementär), min. 1 Teilhafter (Kommanditist); haftet nur mit Einlagevermögen

Geschäftsführung           kann ausgesucht werden (außer Kommanditist)

Vertretung                        durch Inhaber

Gewinn                               Anteilmäßig (je nach Einlage)

 

GmbH

Begriff                                 juristische Person mit Stammkapital (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Gründung                          durch eine oder mehrere Personen

Firma                                    Name + „GmbH“

Kapitalhöhe                       min. 25.000 € (Mindesteinlage pro Gesellschafter 100 €)

Haftung                               nur Geschäftsvermögen

Organe                                Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung (u.U Aufsichtsrat)

 

AG

Begriff                                 juristische Person (Aktiengesellschaft)

Gründung                          durch eine oder mehrere Personen

Firma                                    Name + „AG“

Kapitalhöhe                       min. 50.000 €

Haftung                               nur Geschäftsvermögen

Organe                                Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung , Aufsichtsrat