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Aufbau des europäischen Systems der Zentralbanken

Einführung in das Thema
Wollte man im Jahr 2000 seinen Urlaub im europäischen Ausland verbringen, so musste man stets den jeweiligen Wechselkurs der Nation im Hintergedanken behalten.  Zielbestrebungen der EU eine monetäre Geldpolitik in Europa zu etablieren, führten am 1. Januar 1999 zur Einführung des europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) im Rahmen der europäischen Wirtschaftsunion. Es wurde in 13 EU-Staaten eine Gemeinschaftswährung, der Euro, eingeführt. Darüberhinaus wurde der ESZB ein weit aus höhere Rolle zugeschrieben. Sie sollte den darauf in 18 europäischen Staaten in Umlaufgebrachten Euro  hinsichtlich EU weiter wirtschaftlicher Veränderungen kontrollieren und auf diese gezielt einwirken.  Auf welche Institutionen und Instrumente die ESZB in diesem Zusammenhang zurückgreifen kann,  werden wir im Weiteren genauer erläutern und analysieren.

Aufbau des europäischen Systems der Zentralbanken
Die Definition
Das ESZB besteht aus der europäischen Zentralbank (EZB) und den jeweiligen nationalen Zentralbanken (s. unten „Nationale Zentralbanken“). Grundlagen der ESZB sind zum einem die Satzung der EZB und ESZB und der Vertrag zur Gründung der EG. Dabei ist die ESZB zuständig für die monetäre Politik EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). Primärzierziel der ESZB ist die Preisniveaustabilität innerhalb der EU Staaten. Des Weiteren gilt ihre Aufmerksamkeit der Stützung der Wirtschaftspolitik, unabhängig von jeweiligen Mitgliedsstaaten. Deshalb findet auch keine Kreditvergabe an Privatpersonen statt.

Der Aufbau der ESZB

Es besteht aus den Nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Diese besteht wiederum aus dem EZB-Rat und dem Direktorium und dem „Erweiterten Rat“. Die Nationalen Zentralbanken, zu denen auch die Deutsche Bundesbank gehört, hat ein Recht auf Mitwirkung bei den Entscheidungen im EZB-Rat und im Erweiterten Rat der EZB. Das Direktorium der EZB gibt wiederum Weisungen an die Nationalen Zentralbanken. Der EZB-Rat entscheidet über die Geldpolitik. Das Dirketorium führt die Ausführungen der Beschlüsse im EZB-Rat durch.

Die Funktionen und Aufgaben

Die europäische Zentralbank (EZB):
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat folgende Funktionen:

Notenbank
Die EZB hat das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten, also ein Notenmonopol. Sie hält das Geld knapp um die Inflation gering zu halten. Die Richtlinien der Geldpolitik gibt die EZB vor. Sie werden dann von den nationalen Zentralbanken umgesetzt.

Bank der Banken
Die EZB versorgt das System mit Geld und steuert die Menge des Geldes. Der Leitzinssatz wird ebenfalls von der EZB festgelegt. Er ist der Zinssatz, den Banken bezahlen müssen, wenn sie sich bei den Zentralbanken Geld leihen möchten.  Die EZB bietet auch Dienstleistungen für Banken an.

Bank des Staates
Die EZB ist den nationalen Regierung bei der Kreditaufnahme behilflich. Sie gibt außerdem Münzen auf Rechnung des EU-Staats ab. Ihre Gewinne werden an die EU-Mitgliedsstaaten überwiesen.

Währungsbank
Die Währungsreserven werden von der EZB verwaltet. Die Verpflichtungen aufgrund des Internationale Währungsfonds kommt die EZB nach.

Der Nationalen Zentralbanken (NZB):
Eine Zentralbank beschreibt eine Instutionen, die sich mit der Geld- und Währungspolitik einer jeweiligen Nation bzw. eines Wirtschaftssektors ausein-andersetzt. Die nationale Zentralbanken ist dabei Synonym für die jeweilige Zentralbank eines EU-Mitgliedsstaates. Ihr Aufgabenfeld setzt sich dabei aus 4 Schwerpunkten zusammen.

·    Die Umsetzung geldpolitischer Beschlüsse des EZB Rates
·    Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
·    Die Leitung der nationalen Devisenreserven (gehaltene Mittel)
·    Die Anfertigung der jeweiligen nationalen Zentralbank-Zahlungsbilanzen

Die deutsche Bundesbank als Beispielfall einer NZB:
Die deutsche Bundesbank ist die nationale Zentralbank der BRD. Dabei ist sie weder der Regierung noch Minsterien unterstellt. Sie hat keine direkte Entscheidungs-kompetenz; zwar war die deutsche Bundesbank früher mit der Sicherung der Währung beauftragt, allerdings wurde dieses Amt auf die ESZB übertragen. Somit bleiben der deutschen Bundesbank lediglich eine „Berater-und Weisungsfunktion“. Als letzteres kümmert sich die deutsche Bundesbank um den Umtausch von DM-Geldern und um die Umsetzung der ESZB/EZB Beschlüsse.

Das Verhältnis zur Regierung
Durch den Vertrag von Maastricht ist die ESZB und ihre Instutionen verfassungsähnlich als Weisungsunabhängig erklärt worden. Dies gilt für die EZB wie auch für die NZB.

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